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Weitere Hilfen für den Mittelstand in der Corona-Krise


Mit Mitteln aus dem Marshallplan will die Bundesregierung den Mittelstand darin unterstützen, die Corona-Pandemie zu bewältigen.

Das Sondervermögen aus dem Marshallplan, offiziell European Recovery Programm (ERP), fördert seit über 70 Jahren die deutsche Wirtschaft. Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 beschlossen: Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im nächsten Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Milliarden Euro erhalten. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll so der Mittelstand mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital gefördert werden.

„Die Förderung des deutschen Mittelstands mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie dar“, so Dr. Anke Empting, Expertin für EU-Beihilfe- und Vergaberecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Kleine und mittlere Unternehmen werden derzeit noch durch die Corona-Überbrückungshilfen unterstützt, die Zuschüsse für betriebliche Fixkosten gewähren und damit Corona-bedingte Umsatzausfälle abfedern. Die Überbrückungshilfen sind aber nur für den Zeitraum von Juni bis August dieses Jahres konzipiert, sodass im Anschluss hieran ein neues Förderprogramm erforderlich ist, das die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen in Deutschland sichert.“

Auch die heute veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamts verdeutlichen die Notwendigkeit von Förderprogrammen: Ihm zu Folge ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2020 pandemiebedingt um 10,1 Prozent zum Vorquartal eingebrochen. Verglichen mit dem ersten Quartal von 2019 verzeichnet das BIP sogar einen Rückgang von 11,7 Prozent.

Laut statistischem Bundesamt ist das der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Er fiel noch deutlich stärker aus als während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2009. Zudem seien im 2. Quartal sowohl die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen massiv eingebrochen als auch die privaten Konsumausgaben und die Investitionen in Ausrüstungen. Der Staat habe dagegen seine Konsumausgaben während der Krise erhöht.

Wirtschaftsexperten gehen derzeit davon aus, dass die Talsohle bereits durchschritten ist und die Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte wieder anziehen wird, sofern die Infektionszahlen nicht wieder drastisch ansteigen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) teilte mit, die Zeichen stünden „eindeutig auf Erholung“, sein Konjunkturbarometer habe sich im Juli deutlich erholt. Nachdem der Tiefpunkt der Wirtschaftsaktivität bereits im April erreicht worden sei, verbessere sich die Lage nun zusehends durch die Lockerungen der diversen Infektionsschutzmaßnahmen. Dennoch werde es noch Jahre dauern, bis der Rückgang aus dem zweiten Quartal wieder wettgemacht werden könne.

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kann die Finanzierungsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2021 den deutschen Mittelstand „kraftvoll dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu meistern.“

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung, dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen sowie der Innovations- und Digitalisierungsförderung. Mittelständischen Unternehmen steht dabei für das Jahr 2021 mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit unter anderem ein Gesamtkreditvolumen von 2 Milliarden Euro zur Verfügung, um Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben voranzutreiben.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung neben der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen nun den Fokus insbesondere auf die Innovations- und Digitalisierungsförderung legt“, so Sebastian Niehues, Experte für EU-Beihilfe- und Vergaberecht bei Pinsent Masons. „In diesem Bereich muss der Mittelstand trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie weiter investieren, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Das ERP-Sondervermögen stammt aus Mitteln des Marschallplans, die von den USA zum Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg bereitgestellt wurden. Es wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag des BMWi verwaltet und genutzt, um unter anderem Gründer und den Mittelstand zu finanzieren, denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind laut BMWi in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt.

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