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Bundesregierung schafft Grundlage für zukünftigen Windkraftausbau in Nord- und Ostsee


Um ihre Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung eine planungsrechtliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See geschaffen.

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (PDF/259 KB) beschlossen. In der Nordsee und Ostsee können somit weitere Windparks entstehen.

Die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) beginn 22 Kilometer vor der deutschen Küste und reicht bis 370 Kilometer jenseits der Küste. Sie gehört nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, Deutschland hat jedoch exklusive Nutzungsrechte. Die AWZ wird auf vielfältige Weise genutzt, unter anderem für die Fischerei, Militärübungen, die Schifffahrt, die Erzeugung von Windenergie und den Naturschutz.

Der Raumordnungsplan soll die verschiedenen Nutzungen der AWZ koordinieren, indem er festlegt, welche Flächen wofür genutzt werden dürfen. So soll er „eine nachhaltige Entwicklung des Meeresraums“ sicherstellen und zum Klimaschutz beitragen, indem er weitere Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie sichert und somit den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen fördert, heißt es in der Verordnung. Allerdings sind auch Naturschutzgebiete als Flächen für Windparks vorgesehen. Umweltverbände wiesen darauf hin, dass zum Ausgleich die Belastung der Meere durch andere Nutzungen wie beispielsweise Schifffahrt, Fischerei und Militärmanöver verringert werden müsse.

Die Bundesregierung beabsichtigt, mehr Windparks auf See und an Land entstehen zu lassen, um den Strombedarf Deutschlands zunehmend über erneuerbare Energiequellen zu decken. So soll Deutschland sein neues Klimaziel erreichen: Klimaneutralität bis 2045. Bis 2030 soll der deutsche Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Erst kürzlich wurden die Ausbauziele für die Gewinnung von Windenergie auf See angehoben: Bis 2040 soll die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See auf insgesamt 40 Gigawatt gesteigert werden. Die von ihnen erzeugte Windenergie soll auch für die Wasserstoffproduktion auf See genutzt werden.

„Nachdem auf Grund von politischen Entscheidungen im ersten Halbjahr 2021 kein Zubau bei der Windenergie auf See stattgefunden hat, ist es umso wichtiger, dass die Bundesregierung jetzt die richtigen Signale an die Offshore-Windindustrie sendet, um den weiteren erforderlichen Ausbau zu gewährleisten“, so Alice Boldis, Expertin für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law.

Auch die EU setzt auf den Ausbau von erneuerbarer Offshore-Energie. Um ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, müssen nach Schätzungen der EU-Kommission bis dahin ganze 300 Gigawatt an Leistung in Offshore-Windenergieanlagen und 40 GW Leistung in anderen Technologien zur Produktion von erneuerbarer Energie in europäischen Gewässern installiert sein. Zu den anderen Technologien zählt die EU-Kommission solche für Meeresenergie wie Wellen- oder Gezeitenenergie, schwimmende Photovoltaikanlagen sowie die Nutzung von Algen zur Herstellung von Biokraftstoffen.

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