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Bundesregierung verabschiedet Gigabitstrategie

Circuit board with large 5G button


Die Gigabitstrategie der Bundesregierung soll den digitalen Aufbruch für ein modernes Deutschland ermöglichen und durch leistungsfähige digitale Infrastrukturen bis 2030 flächendeckend zuverlässige Kommunikationsmöglichkeiten schaffen. Die Telekommunikationsbranche sieht allerdings Schwachstellen.

Eine ressourcen- und energieeffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis zum Jahr 2030 und der neueste 5G-Mobilfunkstandard sollen die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen. Diese reichen vom Streaming im ICE, über Home-Office, bis hin zur CO2-Reduktion und der Bekämpfung des Klimawandels durch neue innovative Anwendungen, mit denen Treibhausgasemissionen vermieden werden können.

Die drei zentralen Maßnahmenpakete der am 13. Juli 2022 verabschiedeten Gigabitstrategie (61-page / 716KB PDF) sind verbesserte und beschleunigte Rahmenbedingungen beim Netzausbau, ein forcierter und optimierter Glasfaserausbau und eine flächendeckende und innovative Mobilfunkversorgung.

Die baurechtlichen Genehmigungsverfahren sollen durch die Bundesländer vereinfacht werden, um die Errichtung einer Mobilfunkinfrastruktur, z.B. durch den Bau von Mobilfunkmasten, zu beschleunigen. Begleitend sollen alternative Verlegetechniken wie die oberirdische und mindertiefe Verlegung gefördert werden. Für eine zentrale Datenverarbeitung wird die Bundesnetzagentur ein Gigabit-Grundbuch einführen, das relevante Informationen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau sammelt. „Die geplanten Neuerungen werden jedoch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dadurch gebremst, dass im Baurecht weitreichende Zuständigkeiten und Kompetenzen den Ländern zustehen“, so Rebecca Trampe-Berger, Expertin für Telekommunikationsrecht bei Pinsent Masons. „So wird die Gigabitstrategie der Bundesregierung hier an vielen Stellen zur bloßen Empfehlung an die Länder.“

Ein Großteil der Telekommunikationsnetzbetreiber begrüßen die Gigabitstrategie, sehen jedoch noch erhebliches Verbesserungspotential, vor allem in Bezug auf die Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens bei einem privatwirtschaftlichen Ausbau

Der Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze, für den das Gigabitforum der Bundesnetzagentur eine Plattform zur Verständigung ins Leben gerufen hat, soll in einem ersten Schritt bis Ende 2025 in dem Umfang erfolgen, dass die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen auf die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland erhöht wird. Die Bundesregierung setzt verstärkt auf Anreize für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, in den die Telekommunikationsbranche in den kommenden Jahren 50 Milliarden Euro investieren will. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Potenzialanalyse soll begleitend bis Ende 2022 Ergebnisse dazu liefern, wo privatwirtschaftlicher Ausbau möglich ist und wo staatlicher Förderbedarf besteht. Überdies entfällt ab dem Jahr 2023 die beihilferechtliche Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, so dass viele weitere Haushalte, die noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen, förderfähig werden.

Kritik an der geplanten Förderpolitik besteht seitens der Wirtschaft, da die Telekommunikationsbranche und Investoren befürchten, dass zu viele Fördervorhaben den Ausbau am Ende langsamer und teurer machen könnten und Unklarheiten darüber entstehen, wer wann zuständig sei. Darüber hinaus bilde die Potenzialanalyse keine bindende Handlungsanweisung für die Länder und Kommunen, so dass sie sich darüber hinwegsetzen können und sich entgegen der Analyse beispielsweise um eine Förderung bemühen können. Es fehle somit eine rechtlich bindende Potenzialanalyse für die Priorisierung staatlicher Mittel und die für Unternehmen essenzielle Planungssicherheit. Es drohe, dass Investitionen von Unternehmen durch die angestoßene Förderwelle unnötig verdrängt werden.

Auf der anderen Seite sei es wohl unwahrscheinlich, dass eine Kommune die bürokratischen Mühen einer staatlichen Förderung auf sich nehme, wenn sich auch ein privater Anbieter findet, der die Versorgungslücken zu schließen bereit sei. Bund und Länder gehen davon aus, dass bei Initiierung von Förderverfahren ein effizientes Nebeneinander von privatem und gefördertem Ausbau erfolgen werde und beabsichtigen fortlaufend eine breite Evaluierung dieser Annahme. Sollten Förderaktivitäten den eigenwirtschaftlichen Ausbau behindern, sollen Höchstbegrenzungen der Förderung, Zurückstellungen, Quoten und eine Beschränkung der örtlichen Förderkulisse gegensteuern. Überdies sollen Wholesale-Modelle, KfW-Förderprogramme und Voucher den Glasfaserausbau optimieren. Die primäre Aufgabe wird darin bestehen, zum einen die Marktpotenziale auszuschöpfen und zugleich unterversorgte Kommunen zu beliefern.

Nach den Daten des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur lag Anfang 2022 die deutschlandweite 5G-Versorgung durch Mitnutzung der bestehenden 4G-Infrastruktur bei 58 Prozent. 5G-Standalone kommt in knapp 8 Prozent der Fläche und vor allem in Ballungszentren zum Einsatz. Unabhängig von der Gigabitstrategie sind Verbesserungen in der Mobilfunkversorgung bereits im Rahmen der Umsetzung der Versorgungsauflagen 2019 zu erwarten. Die in der Frequenzauktion 2019 erfolgreichen Mobilfunknetzbetreiber müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Trotzdem ist der Mobilfunkstandard 5G eine innovative Schlüsseltechnologie, die für hochleistungsfähige mobile Kommunikationsinfrastrukturen unverzichtbar ist. Für eine optimale Mobilfunkversorgung brauche es zusätzliche Mobilfunkstandorte, sog. „Small Cells“ die das Mobilfunknetz in Ballungsgebieten verdichten und den Einsatz neuer Technologien wie z.B. Open RAN und software-basierter Netztechnologien. Als Instrumente für eine verbesserte Mobilfunkversorgung sollen dabei Versorgungsauflagen im Rahmen von Frequenzzuteilungen, Kooperationen, Fördermittel und neue regulatorische Ansätze dienen.

„Insgesamt betrachtet wird die Gigabitstrategie der Bundesregierung ihre Ziele wohl nur dann erfüllen können, wenn Bund, Länder und Netzbetreiber effektiv zusammenarbeiten“, so Dr. Marc Salevic, ebenfalls Experte für Telekommunikationsrecht bei Pinsent Masons. „Ob dies in allen Bereichen immer erfolgen wird, bleibt abzuwarten.“

„Ein Großteil der Telekommunikationsnetzbetreiber begrüßen die Gigabitstrategie, sehen jedoch noch erhebliches Verbesserungspotential, vor allem in Bezug auf die Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens bei einem privatwirtschaftlichen Ausbau“, lautet das Fazit von Rebecca Trampe-Berger. „Auch der Verweis der Bundesregierung auf die Kompetenz der Bundesnetzagentur in Bezug auf die Bereitstellung von Frequenzen und die Marktregulierung greift vielen Netzbetreibern zu kurz. Hier hatte die Branche konkretere Strategien erwartet.“

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