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Covid-19: Die Große Koalition hat sich auf eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt


Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden. Laut Experten könnte das auch Unternehmen zusätzlich entlasten und es ihnen leichter machen, Kurzarbeit einzuführen.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 % des Nettolohns anzuheben.

„Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist in erster Linie für betroffene Arbeitnehmer interessant. Doch auch für Arbeitgeber kann sie eine Entlastung bedeuten“, so Gamze Radovic, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Nicht wenige Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum reduzierten Gehalt einen Aufstockungsbetrag auf bis zu 100 % des üblichen Nettolohns, um die mit der Kurzarbeit verbundenen finanziellen Verluste auf ein Minimum zu reduzieren. Die Aufstockungszahlungen werden sich in vielen Fällen verringern und teilweise erübrigen.“

Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz, die durch die Arbeitszeitreduzierung entsteht.

In Zukunft soll die genaue Höhe des Kurzarbeitergeldes von der Dauer der Zwangspause abhängen und an die Voraussetzung gebunden sein, dass mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit ausfällt. Ab dem vierten Monat würden 70 % des Lohnausfalls oder 77 % bei Haushalten mit Kind, ab dem 7. Monat 80 % oder 87 % bei Haushalten mit Kind gezahlt. Die Regelung soll befristet werden und maximal bis zum Jahresende gelten.

Kurzarbeit kann Unternehmen dabei helfen, Arbeitnehmer trotz Krise im Anstellungsverhältnis zu halten und Kündigungen zu vermeiden. Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird. Diese staatliche Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und verhindern, dass Beschäftigte bei temporären wirtschaftlichen Belastungen im Betrieb ihre Stelle verlieren.

Allerdings können Unternehmen Kurzarbeit nur dann beantragen, wenn die betroffenen Mitarbeiter dem zuvor zugestimmt haben. „Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird in vielen Unternehmen zu einer erhöhten Bereitschaft der Belegschaft beziehungsweise des Betriebsrats führen, der Einführung von Kurzarbeit zuzustimmen“, so Alexander Schroth, Experte für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons.

Normalerweise ist Kurzarbeit erst möglich, wenn 30 % der Belegschaft von Ausfällen betroffen sind, aufgrund der Corona-Krise kann sie momentan schon bei 10 % beantragt werden. Laut zeit.de haben derzeit bereits mehr als 725.000 Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angemeldet, etwa wegen Lieferunterbrechungen und Geschäftsschließungen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhofft sich von der Maßnahme nicht zuletzt auch, der Kaufkraft der Bevölkerung wieder auf die Beine zu helfen. Schließlich schmälert die krisenbedingt schlechte konjunkturelle Lage die Kauflust in Deutschland und belastet so die Wirtschaft, das bestätigt auch eine gestern veröffentlichte Studie des Marktforschungsinstitut Growth From Knowledge (GfK). Die Einkommenserwartung der Deutschen ist demnach durch die Corona-Krise drastisch gesunken, die Sparneigung in Folge dessen angestiegen – beides drückt letztlich die Konsumbereitschaft.

Dementsprechend vermeldet das GfK, dass das Konsumklima in Deutschland einen historischen Tiefpunkt erreicht habe. Es prognostiziert für Mai 2020 einen Tiefstand von -23,4 Punkten und damit 25,7 Punkte weniger als noch im April.  

„Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben die Verbraucherstimmung im April schwer getroffen. Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung befinden sich im freien Fall, während die Konjunkturerwartung nur moderate Einbußen hinnehmen muss“, so das GfK.

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