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ERP-Fördermittel für den Mittelstand werden erhöht


Über das 'European Recovery Program' werden dem deutschen Mittelstand fast zehn Milliarden Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt.

Das Sondervermögen aus dem Marshallplan, offiziell European Recovery Program (ERP), fördert seit über 70 Jahren die deutsche Wirtschaft. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können auf dieser Grundlage im nächsten Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem aufgestockten Volumen von rund 9,8 Milliarden Euro erhalten – das sind knapp zwei Milliarden mehr als im Vorjahr. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll so der Mittelstand mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital gefördert werden.

„Die Folgen der Corona-Krise werden den Mittelstand noch für lange Zeit begleiten“, so Dr. Anke Empting, Expertin für Beihilfenrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Die erhebliche Aufstockung des Fördervolumens durch das neue ERP-Wirtschaftsplangesetz ist ein wichtiger Schritt, um die bereits länger andauernde Investitionszurückhaltung von kleineren und mittleren Unternehmen zu beseitigen und die Innovationskraft sowie zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmenslandschaft zu stärken.“

Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge zu den „schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung“. Das beschlossene Fördervolumen von knapp zehn Milliarden Euro habe Rekordhöhe.

Zum 1. Januar 2022 soll zudem die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet werden. Künftig sollen auch KMU von den ERP-Förderkreditprogramme profitieren können. Hierzu wird der sogenannte „negativen Bankeneinstand“ eingeführt, wodurch KMUs die Förderkredite zu Endkreditnehmerzinsen ab 0,01 Prozent in Anspruch nehmen können.

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung, dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen sowie der Innovations- und Digitalisierungsförderung.

„Insbesondere die gezielte Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben wird den mittelständischen Betrieben dabei helfen, stärker in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle zu investieren und in digitalen Märkten Innovationen voranzutreiben“, so Sebastian Niehues, Experte für Beihilfenrecht bei Pinsent Masons. „Damit leisten die ERP-Förderkreditprogramme einen wesentlichen Beitrag für die digitale Transformation des Mittelstandes.“

Das ERP-Sondervermögen stammt aus Mitteln des Marschallplans, die von den USA zum Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg bereitgestellt wurden. Es wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag des BMWi verwaltet und genutzt, um unter anderem Gründer und den Mittelstand zu finanzieren.

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