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EU erlässt Verordnung zur Identifikation ökologisch nachhaltiger Aktivitäten


Die neue EU-Verordnung soll für mehr Klarheit über die ökologische Bedeutung von Wirtschaftsaktivitäten sorgen.

Die Verordnung schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, anhand dessen beurteilt werden kann, ob und in wie fern eine Geschäftsaktivität sich auf die Umwelt auswirkt.

Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Finanzprodukte verkaufen, einschließlich alternativer Investmentfonds, OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und versicherungsbasierter Anlageprodukte.

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