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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien wird Pflicht

Technician installing solar panels on roof


Neue Gebäude in Deutschland müssen künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Dies sieht eine kürzlich verabschiedete Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vor.

Der Bundestag hat am 8. September 2023 die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) beschlossen. Das neue Gebäudeenergiegesetz war bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten und enthält unter anderem Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz setzte der Bund unter anderem die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) um, die für Neubauten ab dem Jahr 2021 das Niedrigstenergiegebäude (Fast-Nullenergie-Gebäude) als Standard festlegte.

Mit der 2. Novelle wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung schrittweise eingeleitet. Immer noch werden in Deutschland rund drei Viertel der Heizungen mit fossilen Brennstoffen, insbesondere Gas und Öl betrieben.

„Die Novelle ist ein weiterer Baustein, um die anvisierte Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons.

Die Novelle hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere der Bauindustrie, des Handwerks und der Wohnungswirtschaft. In Neubaugebieten muss ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich jede in Neubauten eingebaute Heizung mindestens zu 65 % erneuerbare Energien nutzen, sofern nicht ausnahmsweise die in der Novelle vorgesehenen Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen greifen.

Der Fokus liegt auf neuen Heizungen, da diese durchschnittlich 20 – 30 Jahre genutzt werden und somit von Anfang an die richtigen Weichen gestellt werden sollen. Bestehende Heizungen können allerdings weiter wie bisher betrieben werden. Dies ist ein im Gesetzgebungsverfahren erzielter Kompromiss, um die durch die Novelle andernfalls verursachten wirtschaftlichen Härten abzumildern.

Die Wärmewende soll weiter durch ein Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze („Wärmeplanungsgesetz“) umgesetzt werden. Eine umfassende staatliche Förderung soll hierbei dazu beitragen, die Wärmewende zu beschleunigen und Unterstützung für die wirtschaftlichen Belastungen zu bieten.

Die Pflicht zum Einbau neuer Heizungen für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt erst, sobald eine verbindliche kommunale Wärmeplanung vorliegt. Nach dem noch nicht beschlossenen Entwurf des Gesetzes, das ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, müssen Gemeinden ab 100.000 Einwohnern zum 30. Juni 2026 und Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 verbindlich eine kommunale Wärmeplanung erstellen.

Sofern Kommunen die Wärmeplanung vor Ablauf der Fristen vorlegen, gilt die 65 %-Vorgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Wärmeplans. Finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von diversen Investitionskostenzuschüssen, zinsvergünstigten Krediten über die staatliche Förderbank KfW oder durch steuerliche Vorteile. Möglich soll für Haushalte mit geringen Einkommen eine Förderung von bis zu 70 % der Anschaffungskosten sein.

„Die neuen Energiegesetze konfrontieren Bauherren und Bauwirtschaft mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und immer komplexeren regulatorischen Herausforderungen“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons.

Die 2. Novelle gestaltet sich technologieoffen. Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbare Energie nach dem Gebäudeenergiegesetz umsteigen möchte, kann zwischen verschiedenen technologischen Optionen wählen, z.B. Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie oder sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).

Die steigende Vielfalt der Möglichkeiten zur Wärmeversorgung stellt Handwerksbetriebe vor neue Herausforderungen und macht die Zentralisierung des dafür erforderlichen Know-hows in größeren Unternehmenseinheiten attraktiv“, so Dr. Sandra Schuh, Expertin für M&A und Gesellschaftsrecht bei Pinsent Masons.

Die Wärmewende bietet große Herausforderungen, aber auch große Chancen für die Wirtschaft. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für den Einbau neuer Heizungen, ermöglicht Unternehmen in der Bauindustrie ein Stück Planungssicherheit, um Investitionsentscheidungen in klimaneutrale Produkte, Anlagen oder Dienstleistungen zu treffen. Weite Bereiche der zukünftigen Wärmeinfrastruktur in Deutschland bleiben jedoch nach wie vor unklar.

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