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Kartellrecht: Europäische Kommission durchsucht Unternehmen der Automobilbranche


Seit Kurzem werden wieder mehr kartellrechtliche Durchsuchungen durchgeführt, nun ist auch der Automobilsektor betroffen. Experten raten Unternehmen, sich auf „Dawn Raids“ vorzubereiten.

Die Europäische Kommission hat heute unangekündigte kartellrechtliche Durchsuchungen – auch als „Dawn Raids“ bekannt – bei Automobilherstellern und Verbänden der Automobilbranche durchgeführt. Die Durchsuchungen fanden in mehreren Mitgliedstaaten statt. Zudem hat die Kommission förmliche Auskunftsersuchen an mehrere in der Automobilbranche tätige Unternehmen versandt.

Konkret ging es bei der Durchsuchung um möglicherweise kartellrechtswidrige Absprachen beim Recycling von Altfahrzeugen. Die Kommission teilte mit, sie habe Bedenken, „dass mehrere Unternehmen und Verbände gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben könnten, das Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbietet.“

„Diese Durchsuchung ist Teil einer Serie, die die Wettbewerbsbehörden angekündigt hatten, nachdem sie Corona-bedingt in den letzten zwei Jahren kaum Durchsuchungen durchführen konnten“, so Dr. Laura Stammwitz, Expertin für Kartellrecht bei Pinsent Masons. „Unternehmen und Verbände sollten also prüfen, ob sie gut vorbereitet sind, um im Fall einer Durchsuchung richtig zu reagieren.“

Die Kommission führte die Durchsuchungen gemeinsam mit den Wettbewerbsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten durch. Zudem wurde mit der britischen Wettbewerbsbehörde CMA zusammengearbeitet, die in Großbritannien zeitgleich Durchsuchungen durchführte. Die britische Behörde ging auch etwas konkreter auf den Hintergrund der Aktion ein, indem sie mitteilte: „Altfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als Abfall eingestuft werden, in der Regel aufgrund von altersbedingten Mängeln oder Unfällen, und die Vorschriften verlangen, dass diese Fahrzeuge auf nachhaltige Weise entsorgt werden. Die Fahrzeughersteller müssen ihren Kunden einen kostenlosen Service für das Recycling von Altfahrzeugen anbieten, eine Dienstleistung, die die Hersteller oft an Dritte vergeben.“

„Die Untersuchung des Recycling-Marktes zeigt auch die Prioritäten der Behörden: Wettbewerb muss gerade in Märkten aufrechterhalten werden, die zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen beitragen“, erläutert Dr. Stammwitz.

Die Kommission stellte außerdem klar, dass Durchsuchungen und Auskunftsersuche lediglich ein erster Ermittlungsschritt bei vermuteten wettbewerbswidrigen Praktiken seien. Die Durchsuchungen bedeuten nicht, dass sich die Unternehmen tatsächlich eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht hätten.

Erst vor Kurzem hatten die nationalen Wettbewerbsbehörden in Europa und auch die EU- Kommission die Kartellverfolgung wieder aufgenommen, nachdem sie während der Pandemie pausiert hatte. In den letzten Monaten kam es zu Durchsuchungen in der Zellstoff- und Verteidigungsbranche. Dabei ging es um eine angebliche Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen. In der Tierarzneimittelbranche wurden Durchsuchungen wegen des angeblichen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durchgeführt. In Deutschland wurden Unternehmen aus der Bekleidungsindustrie und jüngst auch mehrere Kabelhersteller durchsucht.

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