Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass die Verfahren unterschiedlich prüfungsintensiv sind. Alleine drei der sieben zu prüfenden Phase-II-Verfahren in 2020 fielen in die Zuständigkeit der zweiten Beschlussabteilung, die mit den Übernahmen von Real-Standorten durch Edeka und Kaufland die wohl prominentesten Fälle zu bearbeiten hat.
Bis November entfielen 21 Anmeldungen, darunter auch ein Phase-II-Verfahren, auf den Krankenhaus-Sektor, was die zunehmende Konsolidierung in diesem Bereich verdeutlicht: Die Politik fordert, dass sich Klinken zusammenschließen und ihre Kräfte bündeln und macht Strukturvorgaben, die letztlich nur für größere Krankenhaus-Einheiten umsetzbar sein dürften. Die Wettbewerbsbehörde muss in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass so viel Wettbewerb erhalten bleibt, dass die Qualität gesichert ist.
Weniger beschäftigen musste sich das BKartA in diesem Jahr mit Sanierungsfusionen, wo es nur einen kleinen Anstieg der Fallzahlen im Frühjahr und Sommer verzeichnet hat. Diese Entwicklung dürfte auf die Sonderregelungen im Insolvenzrecht zurückzuführen sein, die die Bundesregierung bereits zu Beginn der Corona-Krise in Deutschland auf den Weg gebracht hatte. Hiermit wurde für Unternehmen, die krisenbedingt in wirtschaftliche Schieflage geraten waren, die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Diese Regelung wurde Ende September verlängert, allerdings nur für Unternehmen, die trotz Überschuldung noch zahlungsfähig sind.
Die erwartete Insolvenzwelle ist damit in das Jahr 2021 verschoben: Die Deutsche Bundesbank rechnet für das erste Quartal 2021 mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 35 Prozent auf insgesamt 6.000 Insolvenzen. Dadurch wird sich der Zeitdruck auf die Bonner Wettbewerbshüter im nächsten Jahr deutlich erhöhen. Denn Verfahren, an denen Unternehmen in der Insolvenz beteiligt sind, verlangen aufgrund ihrer Eilbedürftigkeit nach einer besonders zügigen Bearbeitung.
Die Grafiken basieren auf Daten des BKartA, abrufbar unter www.Bundeskartellamt.de