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Bundesrat billigt neue Regeln für die Verfolgung von Geldwäsche


Die Bundesregierung will Geldwäsche strenger verfolgen und den Vortatenkatalog abschaffen. Der Bundesrat hat das neue Gesetz nun gebilligt.

Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche hat den Bundestag und den Bundesrat passiert. Es soll laut dem Bundesjustizministerium (BMJV) die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche stärken. So soll es den „komplexe alte Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift“ ersetzen und ergänzen.

Das neue Gesetz wird zudem die EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche aus dem Jahr 2018 in deutsches Recht umsetzen.

„Mit dem Gesetz wird – anders als ursprünglich geplant – einerseits die leichtfertige Begehung von Geldwäsche im Strafgesetzbuch beibehalten, und andererseits der Katalog geldwäscherelevanter Vortaten abgeschafft, sodass künftig jede Straftat eine geldwäscherelevante Vortat sein kann“, so Dr. Jochen Pörtge, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons.

So erfüllt das Umwandeln von illegal erworbenen Vermögenswerten in offiziell registrierte Zahlungsmittel nicht mehr nur dann den Tatbestand der Geldwäsche, wenn das Vermögen aus Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue stammt. In Zukunft kann jedes durch Straftaten erworbene Vermögen den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen. Dadurch solle es leichter werden, Geldwäsche nachzuweisen, so das BMJV.

„Diese Neuregelung könnte dazu führen, dass künftig in noch mehr Fällen eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben werden muss und die Zahl der Meldungen somit weiter ansteigt“, so Dr. Pörtge.

Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung und des Bayerischen Rundfunks waren die zuständigen Behörden allerdings auch zuvor schon nicht in der Lage, den eingehenden Meldungen angemessen nachzugehen. In ihrem Jahresbericht 2019 hatte die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) einen Anstieg der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen um fast 49 Prozent gegenüber 2018 vermeldet. Im Jahr 2019 gingen insgesamt 114.914 Verdachtsmeldungen bei der FIU ein.

Nichtsdestotrotz zeige das Gesetzgebungsverfahren, dass die Bundesregierung den Vorgaben der EU nachkommen und Geldwäsche effektiver bekämpfen will, so Experten. Im Mai 2020 hatte die EU-Kommission angekündigt, sie wolle härter gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Sie hatte zudem einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen für die nächsten zwölf Monate vorgestellt.

„Unternehmen müssen daher aufmerksam prüfen, ob sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind und die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten beispielsweise durch wirksame Compliance-Maßnahmen sichergestellt wird“, so Dr. Pörtge. Zahlreiche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden können.

Neben der Finanzbranche unterliegen beispielsweise auch Immobilienmakler und Güterhändler den Pflichten des GwG. Wenn sie Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben, müssen sie solche Verdachtsfälle der FIU melden.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.

 

AKTUALISIERUNG: Dieser Artikel wurde am 8. März 2021 aktualisiert, um Informationen zur Entscheidung des Bundesrates aufzunehmen.

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