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Neues Gesetz soll Unternehmen und Arbeitnehmer auf Strukturwandel vorbereiten


Das Bundeskabinett hat gestern im Eilverfahren das sogenannte „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ beschlossen. Das neue Gesetz bringt Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so ein Experte.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, den insbesondere durch die Digitalisierung bedingten Strukturwandel in fast allen Wirtschaftsbranchen zu begleiten und passende Antworten darauf zu finden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Gesetz auf den Weg gebracht. Einen wichtigen Hebel sieht es in der umfangreichen Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen.

„Die Idee des Gesetzgebers, den Unternehmen Werkzeuge für eine flexible und sichere Planung der Mitarbeiterstruktur sowie für eine zukunftsorientierte und konstruktive Bewältigung des anstehenden Strukturwandels an die Hand zu geben, ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vorteilhaft“, so Arbeitsrechtexperte Sönke Plesch von Pinsent Masons, der Anwaltskanzlei hinter Out-Law.

In vielen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, in energieintensiven Industrien sowie in klimapolitisch zentralen Bereichen wie der Energie-, Bau- und Automobilwirtschaft sei in den kommenden Jahren mit erheblichem Anpassungsbedarf zu rechnen, so das Bundesministerium. Beschäftigte und Betriebe sollen daher so gut wie möglich unterstützt werden, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die hohe Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten.

Das Gesetz wurde schon im August 2019 – also weit vor der Coronakrise – angekündigt, aber gestern per Umlaufverfahren zwischen den Ministerinnen und Ministern beschlossen, anstatt wie üblich in der mittwöchlichen Kabinettssitzung. Schließlich umfasst es wichtige Neuregelungen zur Kurzarbeit, die Unternehmen auch aktuell während der Corona-Epidemie helfen sollen. Das Gesetz wurde daher kurzfristig um entsprechende Passagen ergänzt und enthält nun befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung auf etwaige Unwägbarkeiten reagieren kann, die durch das neuartige Coronavirus (Covid-19) entstehen können.

Neben der Entlastung von auch durch Covid-19 wirtschaftlich unter Druck geratenen Unternehmen ist der Schwerpunkt der Initiative die Weiterqualifizierung: Das neue Gesetz soll die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten verbessern, sogenannte Sammelanträge in der Weiterbildungsförderung einführen und einen Rechtsanspruch auf Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses schaffen.

„Weiterbildung wird zukünftig im Betrieb eine noch größere Bedeutung haben. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig informieren, dabei die Arbeitnehmer einbeziehen und sich auf Veränderungen vorbereiten“, so Plesch.

Durch das Gesetz werden die Handlungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BfA) erweitert, Arbeitnehmern wird mehr Schutz geboten. Zu nennen wären eine Erhöhung der Mittel für Weiterbildungen, die Übernahme von Arbeitsentgelt bei Weiterbildungen und weniger Bürokratie durch einfachere Antragstellungen und schnellere Genehmigungen. „Die Auswahl der Mitarbeiter bei der Einstellung sowie der richtige Abruf staatlicher Fördermittel werden somit ein noch entscheidenderer Faktor für viele Unternehmen. Zugleich wird die BfA zukünftig ein noch wichtigerer Partner für die Unternehmen“, so Plesch.

Für Unternehmen besonders interessant sind die geplanten Qualifizierungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer in einer Transfergesellschaft. Bis zu drei Viertel der Weiterbildungskosten für zukünftige berufliche Qualifikationen will die BfA übernehmen, und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss. Plesch: „Dies dürfte in Zukunft bei Umstrukturierungen ein gewichtigeres Argument für die Gründung einer Transfergesellschaft sein und macht ein solches Modell attraktiver.“ 

Zudem werden auch die Regelungen zur Ausbildungsförderung verbessert, insbesondere soll die Assistierte Ausbildung weiterentwickelt und verstetigt werden. Sie soll vor allem Jugendlichen mit schlechten Zeugnissen oder ohne Schulabschluss einen Weg in den Arbeitsmarkt ebenen.

Sämtliche Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten. „Inwieweit durch dieses Gesetz in der Zukunft tatsächliche positive gesamtwirtschaftliche Effekte erzielt werden bleibt, insbesondere aufgrund der aktuell schwierigen Wirtschaftslage wegen des Coronavirus, abzuwarten“, so Plesch.

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