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Geldwäsche: Notare melden über 1600 Verdachtsfälle


Nachdem das Geldwäschegesetz im vergangenen Jahr verschärft wurde, gingen 2020 mehr Verdachtsmeldungen bei der zuständigen Behörde ein.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihren Jahresbericht 2020 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Anzahl von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im vergangenen Jahr um rund 25 Prozent gestiegen ist. Insbesondere Notare reichten mehr Verdachtsmeldungen ein als im Vorjahr: Insgesamt erreichten die FIU über 1600 Meldungen von Notaren, 2019 waren es noch 17 Meldungen.

Die FIU ist eine Abteilung der Generalzolldirektion und nimmt Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegen, sammelt sie und wertet sie aus.

Der Anstieg der von Notaren übermittelten Verdachtsmeldungen ist laut der Bundesnotarkammer auch auf eine im letzten Jahr erfolgte Änderung im Geldwäschegesetz zurückzuführen, die es Notaren in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht, Meldung zu erstatten, ohne dabei gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Nun müssen sie sogar ohne konkreten Verdacht auf Geldwäsche Meldung an die FIU machen, beispielsweise, wenn die Vertragsparteien aus Risikostaaten kommen oder wenn auffälligen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Laut Bundesnotarkammer ist insbesondere die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch Notare im Immobilienbereich massiv gestiegen.

Doch auch insgesamt hat sich die Anzahl der bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen binnen eines Jahres von 114.914 auf 144.005 erhöht. Das muss Experten zufolge jedoch nicht bedeuten, dass auch tatsächlich mehr Geld in Deutschland gewaschen wird als früher. Stattdessen könnte der Anstieg auch darauf zurückzuführen sein, dass nun mehr Branchen gemäß dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet sind, in Verdachtsfällen eine Meldung abzugeben.

Zudem hat das im März dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche dazu geführt, dass der Katalog geldwäscherelevanter Vortaten abgeschafft wurde, sodass nun jede Straftat eine geldwäscherelevante Vortat darstellen kann: Seither erfüllt das Umwandeln von illegal erworbenen Vermögenswerten in offiziell registrierte Zahlungsmittel nicht mehr nur dann den Tatbestand der Geldwäsche, wenn das Vermögen aus Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue stammt. Stattdessen kann nun jedes durch Straftaten erworbene Vermögen „gewaschen“ werden.

„Nach der Verschärfung des Geldwäschestraftatbestandes müssen Verpflichtete und Nichtverpflichtete das Risiko der leichtfertigen Geldwäsche durch die Annahme von Geld oder Gütern im Blick behalten. Das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe ist hoch und sollte Unternehmen zu verstärkter Aufmerksamkeit bei Geschäftspartnern veranlassen“, so Dr. Jochen Pörtge, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law.

Trotz des generellen Anstiegs der Verdachtsmeldungen ging die Zahl der von Güterhändlern eingereichten Meldungen im Jahr 2020 allerdings auf 436 Verdachtsmeldungen zurück. 2019 waren es noch 554 Verdachtsmeldungen gewesen. Die FIU vermutet, dass der Rückgang auf Pandemie-bedingte Schließungen zurückzuführen ist.

„Insbesondere von Güterhändlern werden in Zukunft mehr Geldwäscheverdachtsmeldungen erwartet. In ihrem Jahresbericht 2020 hatte die FIU angekündigt, diese Verpflichtetengruppe weiter mit Tagungen und Fachvorträgen für Geldwäscherisiken zu sensibilisieren“, so Dr. Pörtge.

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