Out-Law Analysis

Videokonferenzen in deutschen Gerichten während und nach Covid-19


Durch Covid-19 hat sich die Zahl der per Videokonferenz abgehaltenen Gerichtsanhörungen in Deutschland erhöht. Dass sie zur Norm werden, ist jedoch unwahrscheinlich.

In aller Regel werden mündliche Anhörungen in Deutschland persönlich abgehalten, doch dank einer 2002 vorgenommenen Änderung der Zivilprozessordnung ist es möglich, sie auch per Videokonferenz durchzuführen: Das Gericht kann den Parteien, ihren Vertretern und Beratern gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort aus Verfahrenshandlungen vorzunehmen, die live in Bild und Ton übertragen werden.

Den ganzen Artikel in englischer Sprache lesen.

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.