Durch Covid-19 hat sich die Zahl der per Videokonferenz abgehaltenen Gerichtsanhörungen in Deutschland erhöht. Dass sie zur Norm werden, ist jedoch unwahrscheinlich.
In aller Regel werden mündliche Anhörungen in Deutschland persönlich abgehalten, doch dank einer 2002 vorgenommenen Änderung der Zivilprozessordnung ist es möglich, sie auch per Videokonferenz durchzuführen: Das Gericht kann den Parteien, ihren Vertretern und Beratern gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort aus Verfahrenshandlungen vorzunehmen, die live in Bild und Ton übertragen werden.
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2025 (Aktenzeichen: I ZB 42/25) hat laut Rechtsexperten von Pinsent Masons die Position Deutschlands als Sitz für Schiedsverfahren gestärkt.
Die erst kürzlich beschlossene planungsrechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich hat noch vor ihrem Inkrafttreten eine spürbare Korrektur erfahren. Zwar deutete der damals parallel angenommene Entschließungsantrag des Bundesrats bereits an, dass zusätzliche Kriterien folgen würden – dass die Einschränkungen jedoch so zeitnah kommen und so fundamental sind, überrascht.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Vergaberegime: Mit § 75a GO NRW entfallen die bisherigen landesrechtlichen Vorgaben (UVgO, VOB/A Abschnitt 1) für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.
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