Die COVID-19-Pandemie hat Lieferketten in unerwarteter Weise gestört und wirkt sich auf sie in den unterschiedlichsten Stadien aus. Nachdem Unternehmen sich kurzfristig darum bemühen mussten, die Lieferungen aufrechtzuerhalten, verschiebt sich der Fokus nun darauf, tragfähige Lieferketten wiederaufzubauen.
Beim Wiederaufbau und der Umstrukturierung ihrer Versorgungsketten müssen Unternehmen einige wichtige Fragen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie die nötigen Lehren aus COVID-19 ziehen und für die Zukunft nachhaltigere und bessere Lieferketten entwickeln.
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Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Vergaberegime: Mit § 75a GO NRW entfallen die bisherigen landesrechtlichen Vorgaben (UVgO, VOB/A Abschnitt 1) für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2025 (Aktenzeichen: I ZB 42/25) hat laut Rechtsexperten von Pinsent Masons die Position Deutschlands als Sitz für Schiedsverfahren gestärkt.
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