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Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer für die Gastronomie


Das Kabinett will die Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe senken, um ihnen durch die Corona-Krise zu helfen, allerdings erst ab Juli und nur für Speisen.

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden, das hat die Bundesregierung gestern entschieden. Die Steuersenkung soll der Branche helfen, die Corona-Krise zu überwinden und Liquiditätsengpässe zu entschärfen, indem sie die Gewinnspanne von Gastbetrieben erhöht. Der neue Mehrwertsteuersatz soll ab Juli und für insgesamt ein Jahr gelten. 

 

„Das ist eine unbürokratische Hilfe für die Gastronomie, für die keine besonderen Antragsformalitäten erfüllt werden müssen“, so Werner Geißelmeier, Experte für Steuerrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Aber sie wirkt natürlich nur, wenn die Gastronomie den Nachlass nicht als Preisnachlass an die Gäste weitergibt, um Kunden anzulocken.“

Es sei zu erwarten, dass eher große Gastronomiebetriebe von dieser Hilfe profitieren werden: „Anders als die Überbrückungshilfen, setzt diese Unterstützung eigene Einnahmen der Gastronomie voraus, die aufgrund der zumindest anfänglich noch beschränkten Kapazitäten eher spärlicher fließen werden“, so Geißelmeier.

Um der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen, hatten Mitte März sämtliche Gaststätten und Restaurants in Deutschland auf Verfügung der jeweiligen Bundesländer schließen müssen, nur der Verkauf von Mahlzeiten zum Mitnehmen ist seither erlaubt – für sie gilt aber ohnehin schon die niedrigere Mehrwertsteuer.

Dementsprechend schwer seien auch die wirtschaftlichen Folgen für die Gastronomie, teilte der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) vor wenigen Tagen mit: Die Zahl der Gastgewerbe-Mitarbeiter, die arbeitslos wurden, sei im April um 208,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Außerdem wurde laut Dehoga im März und April für 1.025.512 Beschäftigte aus der Branche Kurzarbeit angezeigt, wobei das Kurzarbeitergeld für März in vielen Fällen noch nicht durch die Arbeitsagenturen erstattet worden sei. Das bedeute letztlich für viele Gaststättenbetreiber hohe laufende Kosten bei ausbleibenden Einnahmen, darunter neben Personalkosten auch die laufenden Mieten.

„Die finanziellen Nöte der Gastronomie wirken sich auch auf Immobilieneigentümer aus“, so Katharina von Hermanni, Expertin für Immobilienrecht bei Pinsent Masons. Denn Betreiber von Gaststätten, Cafés und Bars falle es zunehmend schwerer, die fälligen Mieten aufzubringen.

„Die Mehrwertsteuersenkung ist ein Versuch der Regierung, der Gastronomie, die in den letzten Wochen erheblich und meist existenzbedrohend unter den Covid-19 Folgen leiden musste, zu helfen“, so von Hermanni. „Schade, dass die Regelung erst ab dem 1. Juli gelten soll und sich nur auf die Mehrwertsteuer für Speisen bezieht. Grade die kleineren Läden machen meist den Hauptumsatz mit Getränken.“

Wann genau Gaststättenbetriebe in Deutschland wieder öffnen und dann auch tatsächlich von der Steuersenkung profitieren können, steht noch nicht fest. Einige Landesregierungen haben bereits schrittweise Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen für das Gastgewerbe angekündigt, in Bayern beispielsweise ist davon die Rede, dass Gaststätten eventuell Ende Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen.

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