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Danone-Fall zeigt: Umweltschützer beschränken sich nicht mehr auf Klimaklagen


Drei Umweltschutzorganisationen haben Klage gegen den Lebensmittelkonzern Danone eingereicht und wollen erreichen, dass sich das Unternehmen „deplastifiziert“. 

Die Umweltschutzorganisationen ClientEarth, Surfrider Foundation Europe und Zero Waste France haben gegen den Lebensmittelkonzern Danone Klage vor dem Tribunal judiciaire de Paris eingereicht. Sie werfen Danone unter anderem vor, der Konzern verstoße gegen das französische Sorgfaltspflichtengesetz, weil er die Vermeidung von Plastik nicht explizit in seinem Bericht zur Sorgfaltspflicht aufführe. Das französische Sorgfaltspflichtengesetz ähnelt dem Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. In beiden Fällen werden großen Unternehmen neue Pflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt auferlegt.

 

Vor Klageerhebung hatten die Umweltschutzorganisationen Danone Ende September wegen seines Plastikverbrauchs abgemahnt. „Wir sind der Meinung, dass die Verwendung von Plastik durch das Unternehmen gegen ein wichtiges französisches Gesetz verstößt, das von Unternehmen verlangt, die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt, die Gesundheit und die Menschenrechte anzuerkennen und zu berücksichtigen“, teilte ClientEarth auf ihrer Website mit.

Johanna Weißbach

Rechtsanwältin, Partner

Die Klage gegen Danone bestätigt, dass Umweltschutzorganisationen sich juristisch nicht mehr allein auf das Thema ‚Klima‘ beschränken, sondern vermehrt in weiteren ESG-Bereichen rechtliche Verfahren einleiten werden, um ihre Ziele zu erreichen.

ClientEarth gibt an, Danone habe im Jahr 2021 mehr als 750.000 Tonnen Kunststoff verbraucht, was nochmals über den Verbrauch im Vorjahr hinausgehen soll. Als Hersteller und Lieferant von Lebensmitteln, die in der Regel in Einwegplastik verpackt sind, habe das Unternehmen nie angemessene Maßnahmen ergriffen, um die mit der Verwendung von Kunststoffen verbundenen Schäden zu beseitigen.

 

Die nun klagenden Organisationen fordern von Danone, dass der Konzern „die Auswirkungen seiner Kunststoffverwendung auf die Umwelt, das Klima, die Gesundheit und die Menschenrechte von der Produktion bis zum Ende des Lebenszyklus“ darstellt und eine vollständige Bewertung seines Plastik-Fußabdrucks vorlegt. Außerdem wollen sie Danone mit ihrer Klage dazu zwingen, einen „Deplastifizierungsplan“ aufzustellen und in die Tat umzusetzen.

 

„Die Klage gegen Danone bestätigt unsere Prognose, dass Umweltschutzorganisationen sich juristisch nicht mehr allein auf das Thema ‚Klima‘ beschränken, sondern vermehrt in weiteren ESG-Bereichen rechtliche Verfahren einleiten werden, um ihre Ziele zu erreichen. Diesen Trend sollte man im Hinterkopf behalten, wenngleich die Berichterstattung des kommenden Jahres noch von ‚klassischen‘ Klimaklagen dominiert sein dürfte“, so Johanna Weißbach, Expertin für Rechtsstreitigkeiten bei Pinsent Masons.

 

Auf allen Kontinenten stehen 2023 wichtige Gerichtsentscheidungen in Klimaverfahren an, nicht zuletzt auch in Deutschland und Europa. So liegen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich mehrere Klimaklagen vor, die alle darauf abzielen, dass festgestellt wird, dass die Untätigkeit von Regierungen bei der Begrenzung der Erderwärmung einen Verstoß gegen verschiedene Menschenrechte darstellt.

 

Eines dieser Verfahren ist die Klage einer Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz, die sich selbst KlimaSeniorinnen nennen und sich darauf berufen, dass ihre Gesundheit durch den Klimawandel und daraus resultierende Hitzewellen besonders gefährdet werde. Eine öffentliche Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichts ist für März anberaumt.

 

Auch eine Gruppe deutscher Jugendlicher und junger Erwachsener fordert mehr Klimaschutz durch die Bundesregierung und hat ebenfalls eine Beschwerde beim EGMR eingereicht.

Alessandro Capone

Rechtsanwalt

2023 wird ein wegweisendes Jahr im Bereich der Klimaklagen sein, da viele grundlegende Fragen in diesem Feld erstmals gerichtlich entschieden werden dürften.

In Deutschland steht derweil eine Entscheidung über die Klage eines peruanischen Landwirts gegen einen führenden Stromerzeuger an. Der Landwirt argumentiert, dass das Unternehmen durch den Betrieb von Kohlekraftwerken zum Klimawandel beitrage und damit mitverantwortlich sei für das Abschmelzen der Andengletscher und das drohende Überlaufen eines Gletschersees. Er will erreichen, dass sich das Unternehmen an den Kosten für Schutzmaßnahmen für seine unterhalb des Gletschers gelegene Heimatstadt Huarez beteiligen muss. Im Frühsommer 2022 hatte das mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Hamm der Andenstadt Huarez einen Ortsbesuch abgestattet, um die Situation dort in Augenschein zu nehmen und begutachten zu lassen.

 

Außerdem laufen in Deutschland mehrere Klimaklagen gegen führende Automobilhersteller. Zwar wurde eine Klage gegen Mercedes-Benz letztes Jahr abgewiesen, aber Entscheidungen in Verfahren gegen Volkswagen und BMW stehen noch aus.

 

„2023 wird ein wegweisendes Jahr im Bereich der Klimaklagen sein, da viele grundlegende Fragen in diesem Feld erstmals gerichtlich entschieden werden dürften“, so Alessandro Capone, ebenfalls von Pinsent Masons. „Es wird sich zeigen müssen, ob dies zu einem höheren Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten und damit zu einer geringeren Anzahl neuer Klagen führen wird oder der Nährboden für weitere Verfahren bereitet wird.“

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