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Erneut Verzögerungen beim europäischen Einheitspatent


Zwei Verfassungsbeschwerden bremsen erneut die Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht durch den Bundespräsidenten aus.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, kommt es erneut zu Verzögerungen bei der Schaffung eines Einheitliche Patentgericht (EPG) und der davon abhängenden Einführung des europäischen Einheitspatents: Nachdem Bundestag und Bundesrat im November und Dezember das für die Umsetzung des EU-Projekts nötige Gesetz beschlossen hatte, sind kurz vorm Jahreswechsel erneut zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Dieses hat nun laut FAZ Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gebeten, „mit der Ausfertigung des notwendigen Gesetzes zu warten, bis über einen Eilantrag entschieden ist.“ Wann das Gericht über die Beschwerden und den damit verbundenen Eilantrag entscheidet, ist noch unbekannt.

„Somit stagnieren die Prozesse rund um das lange erwartete europäische Einheitspatent nun erneut aufgrund von Verfassungsbeschwerden“, so Dr. Michael Schneider, Experte für Patentrechtsstreitigkeiten bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. Die von der EU angekündigte Einführung eines Einheitspatentsystems noch im Jahr 2021 könne sich nun durch die neuerlich aufgekommenen Hürden in Deutschland weiter verzögern.

„Es ist zu hoffen, dass es zu einer raschen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht kommt“, so Dr. Schneider. „Viele Unternehmen, Patentbehörden und die Anwaltschaft stehen nun schon seit Jahren in den Startlöchern und der harmonisierte Ansatz zur Durchsetzung von Patentrechten, der durch das neue Einheitspatent möglich würde, wird von vielen europäischen Erfindern begrüßt.“

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ist ein völkerrechtlicher Vertrag und Teil eines Regelungspakets zum Patentrecht, dessen Kern die Einführung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung auf der Ebene der Europäischen Union ist.

Das neue System soll sowohl die EU-weite Patentvergabe als auch die Durchsetzung von Patentrechten erleichtern und die dabei entstehenden Kosten reduzieren. Die EU-Kommission hatte mitgeteilt, dass das EU-Einheitspatent, das nur einmal zentral beantragt werden müsste und nach Genehmigung EU-weit wirksam wäre, die Kosten für Patentanmeldungen um bis zu 32.000 Euro senken könnte. Damit das Einheitspatent eingeführt werden kann, muss aber erst das Einheitliche Patentgericht eingerichtet werden. Seit Jahren wird dieser Schritt blockiert, da eine Zustimmung Deutschlands fehlt.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das bereits 2017 beschlossene Gesetz nach einer ersten Verfassungsbeschwerde für nichtig erklärt, denn bei der Abstimmung im Bundestag waren damals für die mit dem Übereinkommen verbundene Übertragung von Hoheitsrechten nicht genügend Abgeordneten anwesend.

Damit das neue Einheitspatent-System in Kraft treten kann, müssen mindestens 13 EU-Länder, darunter die drei Länder mit den meisten europäischen Patenten im Jahr 2012, zu denen auch Deutschland zählt, das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht durch nationale Zustimmungsgesetze ratifizieren, um ihre Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht zu übertragen.

Daher wurde das Gesetz Ende letzten Jahres durch Bundestag und Bundesrat wortgleich noch einmal beschlossen, woraufhin laut FAZ der selbe Kläger wie 2017 erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht hat (Aktenzeichen 2 BvR 2216/20 u.a.). Wer Urheber der zweiten Verfassungsbeschwerde ist, ist noch unbekannt. 

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