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EU-Kommission will Breitbandausbau mit neuer Verordnung beschleunigen


Die Europäischen Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Senkung der Kosten für die Aufrüstung der Telekommunikationsinfrastruktur veröffentlicht.

Die geplante Verordnung wird auch als „Gigabit Infrastructure Act bezeichnet und ist eine Überarbeitung der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten. Die geplanten neuen Rechtsvorschriften sind Teil einer Reihe weiterer geplanter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der „Europäischen digitalen Dekade“, um den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben.

Der Gigabit Infrastructure Act soll den neuen Rechtsrahmen bilden, um Gigabit-Netze in den Mitgliedstaaten schneller, kostengünstiger und wirksamen auszubauen. „Auffällig ist zunächst, dass die Kommission mit der Verordnung ein neues Regelungsinstrument statt einer Richtlinie wählt“, so Dr. Benedikt Beierle, Experte für Telekommunikationsrecht bei Pinsent Masons. „Die Verordnung wird normalerweise gewählt, wenn eine weitergehende Rechtsvereinheitlichung angestrebt wird. Allerdings sieht der Entwurf Spielraum für die Mitgliedstaaten vor, in bestimmten Fällen über die Verordnung hinauszugehen und Details zu regeln. Die Verordnung wird daher zu keiner Vollharmonisierung im engeren Sinne führen.“

Die Kommission beabsichtigt mit dem Verordnungsentwurf insbesondere eine Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren. Der Verordnungsentwurf sieht außerdem unter anderem vor, dass neue Gebäude mit Glasfaserleitungen ausgestattet werden müssen und der Zugang zur öffentlichen Infrastruktur verbessert wird.

„Aus deutscher Sicht scheint der Verordnungsentwurf keine wesentlichen materiell-rechtlichen Änderungen zu bringen“, so Dr. Marc Salevic, ebenfalls Experte für Kommunikationsrecht bei Pinsent Masons. „Eine Pflicht, Neubauten mit gebäudeinterner Infrastruktur für Glasfaser auszustatten, gibt es in Deutschland bereits. Dies gilt auch bei umfangreichen Sanierungsarbeiten.“

Darüber hinaus will der Vorschlag unter anderem das Recht auf Zugang zu Infrastrukturen, die im Zusammenhang mit dem Netzausbau benötigt werden, neu regeln.

Mit der bestehenden Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten wurden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, anderen Betreibern, die neue Kommunikationsnetze aufbauen, Zugang zu ihrer physischen Infrastruktur zu gewähren. Mit dem Gigabit Infrastructure Act sollen künftig auch Anbieter physischer drahtloser Infrastrukturen wie Mastunternehmen als Netzbetreiber zählen und dieser Verpflichtung unterliegen.

Darüber hinaus wird das Recht auf Zugang auf alle Infrastrukturen ausgedehnt, die öffentlicher Stellen gehören und für den Netzausbau von Bedeutung sind. Es gibt allerdings diverse Ausnahmeregelungen: So kann der Zugang unter anderem aufgrund von Sicherheitsbedenken, wegen Gesundheitsrisiken oder aufgrund des Denkmalschutzes abgelehnt werden.

Allen berechtigten Zugangsanträgen soll laut Vorschlag zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen entsprochen werden. Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, eine Stelle einzurichten, die die Zugangsanträge koordiniert und auch Informationen über die vorhandene Infrastruktur gebündelt zur Verfügung stellt.

Damit alle wesentlichen Informationen zur bestehenden Infrastruktur verfügbar sind, müssten Netzbetreiber ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung alle nötigen Mindestinformationen an die vorgesehene Stelle übermitteln – es sei denn, nationalen Sicherheitsbedenken stehen dem entgegen.

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass Netzbetreiber, die Bauarbeiten mit öffentlicher Förderung durchführen, sich unter bestimmten Bedingungen mit anderen Netzbetreibern koordinieren müssen, sofern sie hierzu aufgefordert werden.

„Ob mit dem Gigabit Infrastructure Act der flächendeckende Glasfaserausbau in Deutschland aber tatsächlich beschleunigt werden kann, erscheint zweifelhaft“, so Dr.  Salevic. „Ein wesentlich größeres Hindernis ist insoweit zum Beispiel, dass man derzeit beobachten kann, dass insbesondere marktmächtige Unternehmen bestehende oder bereits im Bau befindliche Glasfasernetze überbauen. Ein solcher Doppelausbau beziehungsweise Überbau bindet Ressourcen, ist wirtschaftlich unsinnig und schreckt Investoren ab.“

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