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Gesetzesreform könnte Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern neu regeln


Medienberichten zufolge soll in wenigen Tagen ein Gesetzesentwurf mit neuen Regeln zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung veröffentlicht werden. Die Reform würde Start-Ups helfen, Fachkräfte zu gewinnen, so eine Expertin.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) Betriebe ermutigen, ihre Mitarbeiter stärker am Unternehmen zu beteiligen. Daher wolle er den Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 360 auf 720 Euro verdoppeln. Gerade für jungen Unternehmen (Start-Ups) seien solche Beteiligungen wichtig.

„Anteile an Unternehmen sind ein wichtiges Argument, um etwa hochqualifizierte Programmierer oder Marketingexperten für die Arbeit in Start-Ups zu gewinnen“, so Olivia Irrgang, Expertin für privates Beteiligungskapital bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Schließlich könnte die Beteiligung später sehr wertvoll werden, wenn das Geschäftsmodell funktioniert.“

Laut FAZ will das Finanzministerium den sogenannten ‚Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland‘, der die Mitarbeiterkapitalbeteiligung neu Regeln soll, bald in die Ressortabstimmung geben. Noch in diesem Jahr solle der Entwurf durch das Bundeskabinett beschlossen werden.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, in der Szene besser bekannt als „Employee Stock Ownership Programm“ (ESOP), ist letztlich eine Form eines Bonus: Der Mitarbeiter erhält sogenannte virtuelle Anteile, die ihm einen Anspruch auf die Auszahlung eines Bruchteils des Erlöses sichern, sollte das Unternehmen verkauft oder die Unternehmensanteile bei einem Börsengang erfolgreich platziert werden.

„Den Unternehmen wird dadurch ermöglicht, neue Anreize für die Mitarbeiter zu setzen“, so Irrgang. Allerdings unterliegt der Erlös aus dem ESOP in Deutschland der Einkommenssteuer.

Zudem müssen Mitarbeiter nach derzeitiger Gesetzeslage bereits Steuern zahlen, wenn die Anteile auf sie übertragen werden, obwohl sie noch gar kein Geld mit ihren Anteilen verdient haben. Laut FAZ will Scholz genau das ändern und in solchen Fällen einen Steueraufschub ermöglichen. Ziel sei es „Start-Ups wettbewerbsfähiger und den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu machen.“

„Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sollen angepasst werden, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb um kluge, kreative und digitale Köpfe nicht weiter an Boden verliert“, so Irrgang. „Daher sind sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium weitgehend einig, dass Steuern erst anfallen sollen, wenn ein Mitarbeiter seine Anteile verkauft und die Gewinne somit realisiert. Auf den Wertzuwachs soll dann, wie bei normalen Aktiengeschäften, die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig werden. Allerdings nicht gleich auf den gesamten Ertrag – wer verkauft, soll die Sondereinnahmen steuerlich über fünf Jahre hinweg verteilen können.“

Auf diese Weise würden ESOPs endlich auch für Mitarbeiter in Deutschland interessant, so Irrgang weiter. Start-ups könnten sich in Zukunft attraktiver für junge Talente machen. „Das ist ein kleiner aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Deutschland als Start-Up-Standort zu fördern.“ Talentwerbung sei essentiell für Innovation und Fortschritt. „Mit der Reform zum ESOP gibt die Regierung das richtige Signal, damit deutsche Start-Ups im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter nicht länger im Nachteil sind.“

Der Wirtschafts- und Finanznachrichtensender CNBC berichtete,  dass Jörg Kukies, Staatssekretär im Finanzministerium, vor wenigen Tagen bei einer Konferenz angekündigt habe, die Bundesregierung werde in den kommenden Tagen den Gesetzesentwurf vorlegen.

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