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Ob online oder niedergelassen, Einzelhändler können sich auf ihre Markeneintragungen verlassen, wenn es darum geht, Wettbewerber daran zu hindern, einen Online-Marktplatz unter einem verwirrend ähnlichen Namen zu betreiben, so ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs.
In seiner Empfehlung an den Europäischen Gerichtshof befürwortet Generalanwalt Gerard Hogan, dass Einzelhandelsdienstleistungen im Zusammenhang mit Markenrechten ähnlich behandelt werden sollten wie der Online-Handel. Laut Markenrechtsexperten von Pinsent Masons, der Anwaltskanzlei hinter Out-Law, werden Einzelhändler die Stellungnahme des Generalanwalts begrüßen, da sie den Schutzbereich ihrer Marken möglicherweise erweitern.
Providers and deployers of so-called ‘high-risk’ AI systems will be subject to significant regulatory obligations when the EU AI Act takes effect, with enhanced thresholds of diligence, initial risk assessment, and transparency, for example, compared to AI systems not falling into this category.
The EU Digital Services Act seeks to increase transparency over the way online platforms rank and display products, services, and content, by imposing rules governing the operation of so-called ‘recommender systems’.
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