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Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert


Wegen der Corona-Pandemie hat jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil in diesem Jahr Anspruch auf fünf zusätzliche Tage Kinderkrankengeld. 

Ende letzter Woche ist das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft getreten, das auch Änderungen am Anspruch auf Kinderkrankengeld beinhaltet: Eltern stehen nun fünf zusätzliche Kinderkrankentage zu. Die Regelung wurde aufgrund der COVDI-19-Pandemie getroffen und ist bis zum Jahresende befristet.

„Die Corona-Pandemie stellt gerade berufstätige Mütter und Väter vor die Herausforderung, auf der einen Seite die Betreuung ihres Kindes sicherzustellen und auf der anderen Seite ihre beruflichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen“, so Kathrin Brügger, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Der Gesetzgeber hat dies gesehen und nun entsprechend darauf reagiert.“

Wird das Kind eines Arbeitnehmers krank und muss betreut werden, hat er Anspruch darauf, von der Arbeit freigestellt zu werden. Zudem hat er Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn er gesetzlich versichert ist, das Kind unter zwölf Jahre alt ist oder eine Behinderung hat, ein ärztliches Attest vorliegt und niemand anders im Haushalt die Versorgung des Kindes übernehmen kann.

Durch die Erhöhung stehen jedem Elternteil nun 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind zu, für Alleinerziehende mit einem Kind sind es 30 Tage. Bei Familien mit mehreren Kindern sind es maximal 35 Tage pro Elternteil, maximal 70 Tage für Alleinerziehende.

Zuvor war dieser Anspruch pro Elternteil und pro Kalenderjahr auf zehn Arbeitstage beschränkt, bei Alleinerziehenden verdoppelte er sich auf zwanzig Arbeitstage, bei Familien mit mehreren Kindern erhöhte sich die Anzahl der Tage auf bis zu 25 Arbeitstage pro Elternteil und 50 Tage für Alleinerziehende.

„Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber den erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 verlängern wird“, so Brügger. Der Bundestag beriet am vergangenen Mittwoch über mehrere Oppositionsinitiativen zu Lohnfortzahlung und Kinderkrankengeld, ein Gesetzentwurf der Linksfraktion und ein Antrag der Grünen wurden zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Der Antrag der Grünen sieht vor, die Kinderkrankentage grundsätzlich zu erhöhen und für die Dauer der Pandemie weitere Tage aufzuschlagen. Die Zahl der von der Krankenkasse bezahlten Kinderkrankentage solle auf 15 Tage pro Elternteil und Kind erhöht werden, für die Zeit der Pandemie sollen die Kinderkrankentage auf zwanzig ausgeweitet werden.

Die Linksfraktion bemängelte, dass die Regelungen zur Betreuung kranker Kinder „zersplittert“ seien. Ihr Gesetzesentwurf drängt darauf, dass sowohl der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit wie auch die finanzielle Absicherung im Entgeltfortzahlungsgesetz eigenständig geregelt werden sollen. Die finanzielle Absicherung soll zweistufig nach dem Model der Entgeltfortzahlung bei Erkrankung der Arbeitnehmer erfolgen. Zudem soll der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen entfristet werden.

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