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BDA fordert Abschaffung der betrieblichen Testangebotspflicht


Arbeitgeber fürchten, dass Kosten für Corona-Schnelltests auf sie abgewälzt werden, wenn der Staat im Oktober sein kostenloses Testangebot zurückzieht, die Testangebotspflicht im Betrieb aber beibehält.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, die kostenlosen COVID-19-Schnelltests – auch als Bürgertests bekannt – zum 11. Oktober abzuschaffen. Kostenlose Test sollen dann nur noch für Personen möglich sein, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen können oder die einer Gruppe angehören, für die keine Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission vorliegt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fürchtet nun, dass Kosten für Tests auf die Arbeitgeber abgewälzt werden könnten, sofern die Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) in ihrer jetzigen Form über ihr derzeitiges Ablaufdatum, den 10. September, hinaus verlängert wird. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber sämtlichen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen COVID-19-Test anbieten müssen. Arbeitgeber befürchten nun, dass Mitarbeiter dieses Angebot in Zukunft häufiger als bisher annehmen könnten, um sich mit dem Testergebnis beispielsweise Zugang zu einem Restaurant oder zum Frisör zu verschaffen.

Der BDA forderte, wenn der Staat sich aus der Finanzierung der kostenfreien Corona-Tests zurückzieht, müsse auch das verpflichtende Testangebot der Arbeitgeber enden. Der Staat dürfe die Kosten für Tests nicht einseitig auf die Arbeitgeber abwälzen. Die entsprechende Regelung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung müsse daher spätestens mit dem 11. Oktober auslaufen.

„Natürlich gibt es grundsätzlich gute Gründe seitens der Politik, die Testangebotspflicht in Unternehmen erst einmal aufrecht zu erhalten, insbesondere, da dies helfen kann, das Infektionsgeschehens über den Winter zu kontrollieren“, so Kathrin Brügger, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Allerdings bleibt abzuwarten, inwiefern dies eine zusätzliche – insbesondere finanzielle – Belastung für Arbeitgeber darstellen wird. Die Anpassung der Arbeitsschutzverordnung steht noch aus und konkrete Details sind bislang nicht bekannt.“

Im Beschlusspapier heißt es, der Bund werde die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern, um betriebliche Infektionen zu verhindern. Dies gelte insbesondere für die Pflicht, ein betriebliches Hygienekonzepte zu erstellen und zu aktualisieren, sowie für die Testangebotspflicht.

Zugleich forderten Bund und Länder die Arbeitgeber auf, ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen. Sie sollen Beschäftigte nach Möglichkeit über Impfungen informieren, betriebliche Impfangebote schaffen und die Mitarbeiter freistellen, damit sie ihre Impftermine wahrnehmen können.

„Es wird sich zeigen, wie sich die Streichung kostenloser Bürgertests auf Unternehmen auswirkt und ob sich der Testalltag tatsächlich mehr in die Büros verlagert“, so Oliver Scherer von Pinsent Masons. „Jedenfalls macht es Sinn, dass auch Arbeitgeber Anreize für eine Impfbereitschaft schaffen, um dadurch das Problem an der Wurzel zu packen – je mehr Arbeitnehmer geimpft werden, desto weniger Tests werden langfristig erforderlich sein.“

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