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Deutschland und die Schweiz wollen in Wettbewerbsfragen enger zusammenarbeiten


Bisher arbeiten das Bundeskartellamt und die Wettbewerbskommission nur informell zusammen. Ein Abkommen soll das ändern und gestattet ihnen auch den Austausch vertraulicher Unternehmens-Daten.

Deutschland und die Schweiz haben ein Abkommen (13-seitiges PDF/232 KB) über die Zusammenarbeit ihrer Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Dies soll es dem Bundeskartellamt und der Schweizer Wettbewerbskommission künftig ermöglichen, bei Verdacht auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht untereinander Informationen auszutauschen und auch darüber hinaus zusammenzuarbeiten. Allerdings kann das Abkommen erst wirksam werden, wenn auch die Schweizer Bundesversammlung es genehmigt.

 „Das Abkommen verleiht den Wettbewerbsbehörden neue Stärke. Künftig müssen kartellbehördliche Untersuchungen nicht mehr vor Ländergrenzen Halt machen“, so Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). „Vielmehr können das Bundeskartellamt und die Schweizer Wettbewerbskommission ihre Untersuchungen koordinieren und Beweise austauschen, die sie in ihren Untersuchungen gewonnen haben. Damit schließen wir Lücken in der grenzüberschreitenden Kartellrechtsdurchsetzung. Von den neuen Regeln profitieren auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Zwar haben das Bundeskartellamt und die Schweizer Wettbewerbskommission einander auch bisher schon unterstützt, die Zusammenarbeit war aber „informeller Natur“, wie das BMWK mitteilte. Das Abkommen soll nun die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit die beiden Behörden besser miteinander kooperieren und das in ihren Staaten gültige Wettbewerbsrecht effektiver durchsetzen können. So ermöglicht ihnen das Abkommen künftig unter anderem, parallele Verfahren zu koordinieren und gemeinsame Analysen vorzunehmen. Auch sollen behördliche Mitteilungen und Verfügungen leichter zugestellt werden können.

Auch können das Bundeskartellamt und die Wettbewerbskommission künftig vertrauliche Informationen austauschen, wobei laut BMWK „strenge Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten“ gelten sollen.

„Die Schweiz und Deutschland sind gute Nachbarn mit engen Wirtschaftsbeziehungen“, so Helene Budliger Artieda, Staatssekretärin des Staatssekretariats für Wirtschaft der Schweizer Eidgenossenschaft. „Angesichts der wirtschaftlichen Verflechtung ist es zentral, dass die Wettbewerbsbehörden bei grenzübergreifenden Wettbewerbsbeschränkungen effizient zusammenarbeiten.“

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