Nahrungsergänzung oder Arzneimittel: Produkte müssen ganzheitlich beurteilt werden
10 Jul 2020, 7:39 am
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG), dass die zuständigen Behörden ein Produkt ganzheitlich betrachten müssen, um zu beurteilen, ob es sich um ein Nahrungsergänzungs- oder ein Arzneitmittel handelt. Bei der Einstufung müssen sämtliche Produktmerkmale, darunter auch mögliche Gesundheitsrisiken, in die Entscheidung mit einbezogen werden, so das BVG.