Ein Produkt, das seinen Konsumenten gesundheitliche Vorteile bringen soll, sollte laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht allein aufgrund seiner empfohlenen Dosierung als Arzneimittel eingestuft werden.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG), dass die zuständigen Behörden ein Produkt ganzheitlich betrachten müssen, um zu beurteilen, ob es sich um ein Nahrungsergänzungs- oder ein Arzneitmittel handelt. Bei der Einstufung müssen sämtliche Produktmerkmale, darunter auch mögliche Gesundheitsrisiken, in die Entscheidung mit einbezogen werden, so das BVG.
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2025 (Aktenzeichen: I ZB 42/25) hat laut Rechtsexperten von Pinsent Masons die Position Deutschlands als Sitz für Schiedsverfahren gestärkt.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat in der Nacht zum 2. Juli 2026 ein umfangreiches Reformpaket beschlossen. Das Paket (12-Seiten / 152KB PDF) umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland, zum Bürokratieabbau und zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Aus Arbeitgebersicht fällt insbesondere auf, dass die Koalition an mehreren Stellen auf mehr Flexibilität setzt. Dies betrifft sowohl die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen als auch den Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten.
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