Ein Produkt, das seinen Konsumenten gesundheitliche Vorteile bringen soll, sollte laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht allein aufgrund seiner empfohlenen Dosierung als Arzneimittel eingestuft werden.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG), dass die zuständigen Behörden ein Produkt ganzheitlich betrachten müssen, um zu beurteilen, ob es sich um ein Nahrungsergänzungs- oder ein Arzneitmittel handelt. Bei der Einstufung müssen sämtliche Produktmerkmale, darunter auch mögliche Gesundheitsrisiken, in die Entscheidung mit einbezogen werden, so das BVG.
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