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Wirtschaftsministerium stoppt Übernahme durch chinesischen Investor


Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Übernahme der Funktechnikfirma IMST GmbH durch Investoren aus China aufgrund von Sicherheitsbedenken gestoppt.

Der Spiegel berichtet, das Bundeswirtschaftsministerium habe mitgeteilt, dass das Kabinett „eine Ermächtigung für eine Untersagung nach der Außenwirtschaftsverordnung“ beschlossen hat. Der Spiegel bezieht sich in seinem Beitrag auf eine Kabinettsvorlage. Dort heiße es, dass das Zielunternehmen, die IMST GmbH, über eine besondere Expertise im Bereich der Satelliten- und Radarkommunikation und der 5G-Technologie verfüge. „Übernommen werden sollte die Firma der Vorlage zufolge über eigens gegründete, zwischengeschaltete Gesellschaften, hinter denen sich Addsino verbirgt, ein Tochterunternehmen des chinesischen staatlichen Rüstungskonzerns Casic“, so Der Spiegel weiter.

Gemäß Außenwirtschaftsrecht kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) prüfen, ob der Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen Investor außerhalb der EU die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Dieser Verdacht soll sich laut Kabinettsvorlage im Fall von IMST bestätigt haben.

Laut Manager Magazin will IMST gegen eine Versagung der Genehmigung durch das BMWi vor Gericht ziehen. Die IMST-Geschäftsführung werfe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zahlreiche Fehler in seiner Argumentation vor und fühle sich politisch instrumentalisiert.

„Mit Spannung kann erwartet werden, ob es zu einer tatsächlichen Untersagung des Unternehmenserwerbs durch das Ministerium und zu einem Angriff der Untersagung vor Gericht kommt“, so Dr. Markus J. Friedl, Experte für M&A-Transaktionen und Außenwirtschaftsrecht bei Pinsent Masons. „Dies wäre seit der Einführung der sektorübergreifenden Investitionsprüfung ein Novum: Bisher wurden bei negativen Aussichten im Genehmigungsverfahren die Anträge stets vorzeitig zurückgezogen. Aufschlussreich wäre ein gerichtliches Verfahren allemal. Insbesondere die Prüfung der gesetzlichen Beurteilungsspielräume durch das Gericht würde mit Interesse von zukünftigen Erwerbern und ihren Beratern beobachtet werden.“

Das Handelsblatt berichtet, dass IMST nach Einschätzung des Ministeriums über „Schlüssel-Know-how“ für den Rüstungssektor verfüge: „Das Unternehmen sei zudem ein wichtiger Partner des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. In verschiedenen Fällen seien Produkte und Dienstleistungen von IMST auch Gegenstand von Zulieferungen an die Bundeswehr.“ Der Erwerb stelle auch eine Gefahr für die technologische Souveränität der Bundesrepublik dar, da IMST sich seit 25 Jahren mit kommerzieller Funktechnologie befasse.

Die Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen wurde in den letzten Jahren immer weiter verschärft, erst im Sommer wurden das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) dahingehend geändert. „Und die nächste AWV-Novelle ist schon für das Frühjahr nächsten Jahres geplant. Vor diesem Hintergrund müssen sich ausländischer Erwerber von sicherheitsrelevanten Unternehmen auf längere Transaktionszeiträume und komplizierte Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium einstellen“, so Dr. Friedl.

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