„Das BGH-Urteil hatte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis und stellte die Banken vor große praktische Herausforderungen, mit begrenztem Nutzen für alle Beteiligten. Dass dies auch der Regierung nicht verborgen blieb, ist ein gutes Zeichen,“ sagte Johanna Weißbach, Expertin für wirtschaftliche Streitigkeiten bei Pinsent Masons.
Dem Handelsblatt liegt ein Vorschlag vor, mit dem das Justizministerium nun eine stillschweigende Zustimmung wieder ermöglichen möchte. In diesem Fall stimmen die Kunden automatisch einer Änderung der AGB zu, sofern sie nicht auf deren Ankündigung reagieren.
Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag letztendlich Gesetz wird. Klar ist, dass allen Beteiligten mit einem Mehr an Rechtssicherheit gedient ist, den Kreditinstituten, den Kunden und der Justiz, die mit Verfahren zu Rückforderungen und (Un)Wirksamkeit von geänderten Klauseln befasst ist.