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Bundesliga-Clubs machen Nachhaltigkeit zum Lizensierungskriterium


Fußball-Clubs, die an Spielen der ersten und zweiten Bundesliga teilnehmen möchten, müssen künftig bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Die Clubs der ersten und zweiten Bundesliga haben eine verpflichtende Nachhaltigkeitsrichtlinie (21 Seiten/270 KB) in ihrer Lizenzierungsordnung verankert. Ein entsprechender Beschluss wurde bei der Mitgliederversammlung der Deutsche Fußball Liga (DFL) am 30. Mai 2022 gefasst, teilte die DFL mit. Dort wurden auch die Mindestkriterien verabschiedet, die jeder Club bereits für die Lizensierung zur Spielzeit 2023/24 erfüllen muss und die sich auf die festgelegten Themenbereiche „Clubführung und -organisation“, „Umwelt und Ressourcen“ sowie „Anspruchsgruppen“ aufteilen.

 

Die Mindestkriterien sind in zwei Kategorien aufgeteilt und sollen in zwei Stufen in Kraft treten. Die insgesamt 39 Mindestkriterien der ersten Kategorie müssen die Clubs bereits im Lizensierungsverfahren für die Spielzeit 2023/24 erfüllen. Die 78 Mindestkriterien der zweiten Kategorie sollen noch weiter konkretisiert und dann für die Lizensierung zur Spielzeit 2024/25 ebenfalls verpflichtend werden. Zudem sind neben den Mindestkriterien auch noch erweiterte Kriterien vorgesehen. Diese sollen für die Bundesligisten jedoch nicht verbindlich sein. Die Clubs würden allerdings dafür belohnt, wenn sie sie dennoch erfüllen.

„Die DFL führt die Vereine durch Kategorisierung der Mindestkriterien verteilt auf die zwei nächsten Lizenzierungsverfahren behutsam an die Beschäftigung mit den Nachhaltigkeitskriterien heran. Das ist sinnvoll“, so Dr. Markus J. Friedl, Experte für Sportrecht bei Pinsent Masons. „Dennoch ist den Clubs zu raten, die Erfüllung der Kriterien nicht auf die lange Bank zu schieben, da jedenfalls das Pflichtheft der Mindestkriterien der Kategorie II durchaus anspruchsvoll ist.“

Unter anderem müssen die Clubs für die Lizensierung zur Spielzeit 2023/24 eine Nachhaltigkeitsstrategie und eine Umweltstrategie nachweisen und einen Nachhaltigkeitsverantwortlichen benennen. Die Umweltstrategie muss die Umweltauswirkungen und Emissionen der Club-Standorte analysieren und Ziele sowie Zwischenziele setzen. Ferner müssen die Clubs eine Reihe weiterer Daten erheben, beispielsweise über ihren Energie- und Wasserverbrauch sowie ihre Abwasserproduktion. Auch eine Mobilitäts- und Verkehrsanalyse werden die Clubs künftig durchführen müssen und auf dieser Grundlage ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept entwickeln. Auch werden die Clubs sich damit beschäftigen müssen, wie sie Abfall reduzieren. Weitere Kriterien nehmen auch die Mobilität der Fans, die zu Spielen anreisen, in den Blick.

Zudem gibt es Vorgaben zu sozialen Themen: Unter anderem müssen sich die Clubs künftig zu Gleichberechtigung, Diversität und Inklusion bekennen, einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter nachweisen und sich klar von Diskriminierung abgrenzen. Auch sollen die Clubs nachweisen, wie viele weibliche Mitarbeiter sie beschäftigen und wie viele Führungs- und Vorstandspositionen mit Frauen besetzt sind.

„Ziel ist eine stetige und sukzessive Weiterentwicklung der Richtlinie, damit alle Clubs die Möglichkeit haben, ihre Strukturen in diesem Bereich stetig auf- und auszubauen“, teilte die DFL mit. „Vor diesem Hintergrund dienen manche Kriterien zunächst auch dem weiteren Erkenntnis- und Datengewinn.“ Daher sei auch einen Datenplattform für die Clubs in Planung. Sie soll ihnen dabei helfen, die nötigen Informationen leichter zu sammeln und auszuwerten. Auch Leitfäden und Vorlagen für Analysen seien in Arbeit, ebenso wie Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter der Clubs. Zudem betonte die DFL, dass es wichtig sei, die neuen Anforderungen so zu gestalten, dass alle Clubs der ersten und zweiten Bundesliga sie erfüllen können – vom Champions-League-Teilnehmer bis zum Aufsteiger aus der dritten Liga. Gerade für solche Aufsteiger soll es daher möglich sein, eine befristete Ausnahme zu beantragen, die es ihnen erlaubt, die Nachhaltigkeitsrichtlinie erst später umzusetzen.

Bereits im Dezember 2021 hatten die DFL-Mitglieder eine Präambel zur Nachhaltigkeit in die Satzung des Liga-Verbandes aufgenommen und beschlossen, dass Nachhaltigkeit künftig ein Lizensierungskriterium sein soll. Damals standen allerdings noch keine konkreten Kriterien fest.

„Der jedenfalls bereits angelegte Detailierungsgrad der jetzt von der Mitgliederversammlung der DFL verabschiedeten Nachhaltigkeitsrichtlinie hält die Hoffnung aufrecht, dass sich die DFL und die Clubs ihrer großen Reichweite innerhalb der Bevölkerung und ihrer daraus resultierenden Verantwortung bewusst sind. Mit Blick auf die weitere Entwicklung wird es insbesondere interessant sein, zu beobachten, wie die Mindestkriterien weiter konkretisiert werden und inwieweit die einzelnen Klubs den ihnen über die Mindestkriterien hinaus gegebenen Handlungsrahmen nutzen“, resümiert Christian Lütkehaus, Experte für ESG bei Pinsent Masons.

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