Out-Law News Lesedauer: 2 Min.

EU will Produkte aus Zwangsarbeit verbieten


Die Europäische Kommission plant, sämtliche Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, aus dem EU-Markt zu entfernen.

Gestern hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt vorgestellt. Durch die geplante Verordnung sollen Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt verboten werden. Betroffen wären sämtliche Produkte in der EU, unabhängig davon, ob sie „für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden“, so die Kommission.

Anders als in den USA, wo mit dem „Uyghur forced labor Prevention Act“ nur die Einfuhr von Produkten aus der chinesischen  Xinjiang Region verboten wurde, gilt die vorgeschlagene Regelungen für alle Waren, unabhängig vom Ort ihrer Herstellung.

„Der Vorschlag einer EU-Verordnung rückt das Thema Zwangsarbeit in den Fokus“, so Dr. Eike W. Grunert, Experte für Compliance-Recht bei Pinsent Masons. „Mit dem 2023 in Kraft tretende deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der vorgeschlagenen EU Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence kommen zahlreiche weitere Menschenrechts- und auch Umweltthemen hinzu. Zur Vermeidung von Risiken und Haftung wird ein sorgfältigen Risikomanagement auch in der Lieferkette für Unternehmen immer wichtiger.“

Durch die geplante Verordnung sollen nationalen Behörden dazu ermächtigt werden, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte nach einer Untersuchung vom EU-Markt zu nehmen. Ferner sollen die Zollbehörden der EU in Zwangsarbeit hergestellte Produkte künftig nicht mehr in die EU lassen.

In einer ersten Phase sollen die zuständigen Behörden eine Bewertung des Risikos von Zwangsarbeit vornehmen. Hierbei sollen sie auf Stellungnahmen der Zivilgesellschaft, eine Datenbank zum Zwangsarbeitsrisiko mit Schwerpunkt auf bestimmten Produkten und geografischen Gebieten sowie die von Unternehmen durchgeführten Sorgfaltsprüfungen als Quellen zurückgreifen können.

Besteht der begründete Verdacht, dass Produkte in Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen die Behörden eine Untersuchung einleiten. Hierzu sollen sie Informationen von Unternehmen anfordern und auch außerhalb der EU Kontrollen und Inspektionen durchführen können. Wurden die untersuchten Produkte tatsächlich in Zwangsarbeit hergestellt, werden sie vom Markt genommen. Sie dürfen dann nicht erneut in Verkehr gebracht und auch nicht ausgeführt werden. Für die Durchsetzung an den EU-Außengrenzen sollen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zuständig sein.

„Mit der Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt würden die strengen Grundsätze unter dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zumindest im Bereich der Zwangsarbeit auf das gesamte Gemeinschaftsgebiet erstreckt“, so Dr. Thomas Peschke von Pinsent Masons. „Unternehmen, die sich bislang noch nicht um eine Aufarbeitung ihrer Lieferketten bemüht haben, haben nun umso dringlicheren Anlass, dies schnellstmöglich zu tun.“

Der für Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, sagte, die EU wolle den Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit einem maßgeschneiderten Ansatz für KMU möglichst gering halten. Zwar seien KMU nicht von der Anwendung des Instruments ausgenommen, teilte die Kommission mit, sie würden jedoch von dessen spezifischer Ausgestaltung profitieren. „Die zuständigen Behörden berücksichtigen nämlich die Größe und die Ressourcen des jeweiligen Wirtschaftsakteurs sowie das Ausmaß des Risikos von Zwangsarbeit, bevor sie eine formelle Prüfung einleiten.“ Außerdem würden für KMU Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.

Die Kommission will 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung Leitlinien veröffentlichen, die Hilfestellung zur Compliance mit den neuen Sorgfaltspflichten und Informationen zu den Risikoindikatoren für Zwangsarbeit enthalten. Außerdem soll ein neues EU-Netzwerk, das EU Forced Labour Product Network, als Plattform dienen, über die die zuständigen Behörden sich untereinander und mit der Kommission koordinieren können.

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.