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Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden


Da deutsche Unternehmen noch immer unter den Folgen der Pandemie leiden, will das Bundesarbeitsministerium ihnen den Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin erleichtern.

Wie Der Spiegel berichtet, will das Bundesarbeitsministerium die gelockerten Kurzarbeitsregeln um drei Monate verlängern. Dies habe eine Sprecherin des Ministeriums mitgeteilt.

Demnach sei geplant, die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate lang zu beziehen, bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Auch die Erleichterungen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld sollen bis Ende März nächsten Jahres beibehalten werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf werde innerhalb der Regierung abgestimmt. Unternehmen, deren Arbeitnehmer bis Ende 2021 die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten nicht überschritten haben, könnten ihre Mitarbeiter dann noch drei weitere Monate in Kurzarbeit schicken, sofern dies wirtschaftlich geboten ist.

„Die Verlängerung der Bezugsdauer wäre insbesondere für die Unternehmen hilfreich, die sich aufgrund der derzeit wieder steigenden Infektionszahlen auf wirtschaftlich heraufordernde Wintermonate einstellen“, so Sarah Kappe, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Ihnen würde der Übergang in das neue Jahr durch die Regelung wohl erheblich erleichtert.“

Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die betriebsübliche Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend gekürzt wird. Die staatliche Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und verhindern, dass Beschäftigte bei temporären wirtschaftlichen Belastungen im Betrieb ihre Stelle verlieren.

Bereits Ende letzten Jahres wurde die mögliche maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate ausgedehnt, jedoch damals bis maximal zum Ende des Jahres 2021. Zudem können Unternehmen normalerweise erst dann Kurzarbeit für ihre Beschäftigten beantragen, wenn 30 Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfällen betroffen sind. Seit Beginn der Corona-Krise kann Kurzarbeit jedoch schon bei zehn Prozent beantragt werden. Darüber hinaus wurde das Kurzarbeitergeld aufgrund der Pandemie befristet erhöht.

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